Insbesondere hätten Gehen und Stehen weiterhin zu Schmerzen geführt (Rz. 16 ff. der begründeten Klage). Sitzende Tätigkeiten seien indes seitens der behandelnden Ärzte im August 2022 als "vollzeitig möglich" beurteilt worden (Rz. 19 der begründeten Klage). Nach wie vor habe damit eine volle Arbeitsunfähigkeit in der Tätigkeit als Nothilfeinstruktorin bestanden, welche konstant Stehen, Knien und Kauern notwendig mache, was -8-