Urteile des Bundesgerichts 4A_113/2017 vom 6. September 2017 E. 6.1.1 und 4A_210/2009 vom 7. April 2010 E. 3.2, je mit Hinweisen; vgl. zum Ganzen auch Urteil des Bundesgerichts 5A_749/2016 vom 11. Mai 2017 E. 4). 4.3. 4.3.1. Die Beklagte bestreitet in ihrer Klageantwort eine Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im hier relevanten Zeitraum. Die Klägerin trifft damit nach dem Dargelegten eine Substantiierungslast und sie hat umfassend darzulegen, inwiefern sie die geltend gemachte Krankheit in ihrer Arbeitsfähigkeit einschränkte.