1. Die Klägerin war vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 bei der C._____ GmbH, Zürich, angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten kollektiv krankentaggeldversichert. Diese richtete der Klägerin ab dem 17. Januar 2022 wegen der Folgen rechtsseitiger Kniebeschwerden Krankentaggelder aus, welche sie mit Schreiben vom 15. September beziehungsweise vom 13. Dezember 2022 per 25. September 2022 einstellte. 2. 2.1. Mit unbegründeter Klage vom 27. Februar 2023 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: