schäftigungsgrad von 75 % und dementsprechend einem versicherten Lohn von Fr. 16'537.00 einen "Gesamtaufwand inkl. Risikobeiträge" von Fr. 3'352.00. Die Richtigkeit der Berechnung der Beigeladenen wird von den Parteien nicht bestritten. 2.3.2. Zum Arbeitspensum führte die Beklagte in ihrer Klageantwort vom 29. März 2023 aus, der Kläger sei im Stundenlohn angestellt gewesen; dieser habe Fr. 30.00 betragen. Der Kläger sei in den 10 Monaten rund 1'000 Stunden anwesend gewesen, was bei einer Jahresarbeitszeit von rund 1'600 Stunden einem Pensum von 75 % entspreche.