2.12. Mit Schreiben vom 14. Juli 2023 reichte der Kläger eine Stellungnahme und den Lohnausweis für das Jahr 2014 vom 7. Januar 2015 betreffend die Anstellung bei der Beklagten zu den Akten. 2.13. Mit Eingabe vom 25. September 2023 reichte die C._____ auf entsprechende telefonische Anfrage hin ihr am 1. Januar 2014 in Kraft getretenes Vorsorgereglement zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: