2.8. Am 21. Juni 2023 (Datum Postaufgabe) reichte die Beklagte eine (vom 18. Mai 2023 datierende) Stellungnahme ein. 2.9. Mit Schreiben vom 5. Juli 2023 reichte die C._____ eine Stellungnahme ein. 2.10. Auf entsprechende telefonische Aufforderung vom 6. Juli 2023 hin nahm die C._____ mit Schreiben vom 7. Juli 2023 zur Höhe der von der Beklagten für den Kläger bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % und bei einem solchen von 75 % reglementarisch geschuldeten Beiträge Stellung. 2.11. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. Juli 2023 wurde der Kläger aufgefordert, zu seinem Arbeitspensum bei der Beklagten Stellung zu nehmen.