2.6. Mit Schreiben vom 1. Juni 2023 teilte die D._____ mit, dass die Beklagte bis 31. Dezember 2022 für die berufliche Vorsorge deren Arbeitnehmenden der C._____ angeschlossen gewesen sei, und beantragte, diese sei im Verfahren beizuladen und sie selbst aus dem Verfahren zu entlassen. 2.7. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 6. Juni 2023 wurde die D._____ aus dem Verfahren entlassen. Die C._____ wurde zum Verfahren beigeladen und aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen die von der -3- Beklagten reglementarisch geschuldeten Beiträge auf den vom Kläger in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 2014 erzielten Lohnzahlungen zu beziffern.