Auf das Gesuch des Klägers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird nicht eingetreten. -6- Das Versicherungsgericht erkennt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten