37 Abs. 4 BVG; siehe ferner die entsprechenden vom Kläger am 21. September 2010 ausgefüllten Formulare in AB 2 sowie die Bestätigung der Beklagten 2 vom 5. April 2011 in AB 3). 2.2. Der Kläger macht geltend, er hätte (auch) für die Zeit vom 1. Januar 1986 bis 31. Dezember 1991 bei der Beklagten 1 oder 2 berufsvorsorgeversichert sein müssen. Die entsprechenden Beiträge seien daher nachzuzahlen und es seien ihm alsdann entsprechende (zusätzliche) Altersleistungen in Kapitalform auszurichten. Die Beklagten machen unter anderem geltend, ein allfälliger Anspruch des Klägers auf Kapitalleistungen sei verjährt.