2. 2.1. Nach Lage der Akten respektive übereinstimmenden Parteivorbringen war der Kläger in den Jahren 1992 bis 1999 aufgrund verschiedener Arbeitsverhältnisse bei der Beklagten 1 und ab dem Jahr 2000 bis zum Erreichen des Rentenalters bei der Beklagten 2 berufsvorsorgeversichert. Von der Beklagten 2 bezog er ab dem 1. Juni 2009 eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge (vgl. die entsprechenden Rentenmeldungen in Klageantwortbeilage [AB] 1) und per 1. Mai 2011 die ihm infolge des Erreichens des ordentlichen Rentenalters zustehenden Altersleistungen vollumfänglich in Kapitalform (vgl. dazu Art. 37 Abs. 4 BVG;