10. 10.1. Die Klägerin fordert einen Verzugszins von 5 % auf die nachzuzahlenden Invalidenleistungen ab Datum der Klageeinreichung. Die Beklagte 1 verweist auf Ziffer 6.1 ihres Vorsorgereglements (AB1 12) und bringt vor, die Höhe des Verzugszinses betrage 2 % (Klageantwort S. 19).