Unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung von 2012 bis 2017 von 105.3/101.9 (vgl. den vom Bundesamt für Statistik [BFS] herausgegebenen Nominallohnindex, Frauen, 2011 bis 2022, Sektor 3 Dienstleistungen) ist das Valideneinkommen auf Fr. 72'676.65 festzusetzen. Aus dem Auszug des Individuellen Kontos der Klägerin ergibt sich, dass diese im Jahr 2017 ein AHV-pflichtiges Einkommen von - 21 -