Gemäss Auskunft der Arbeitgeberin vom 14. September 2012, bei der die Klägerin im Zeitpunkt des Eintritts der invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit angestellt war, hätte die Klägerin im Jahr 2012 ohne Gesundheitsschaden Fr. 70'330.00 (Fr. 5'410.00 x 13) erzielt (iv-act. 22 S. 5). Unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung von 2012 bis 2017 von 105.3/101.9 (vgl. den vom Bundesamt für Statistik [BFS] herausgegebenen Nominallohnindex, Frauen, 2011 bis 2022, Sektor 3 Dienstleistungen) ist das Valideneinkommen auf Fr. 72'676.65 festzusetzen.