Auch wenn es nach der Geburt der Tochter der Klägerin zu einer leichten gesundheitlichen Besserung gekommen sei, habe diese immer wieder schlechte Tage gehabt, die sie ohne Unterstützung ihres Umfelds nicht hätte bewältigen können. Zwar sei sie von 2016 bis 2019 dank ihres enormen Willens in der Lage gewesen, im Pensum von 50 % der Tätigkeit beim Begutachtungsinstitut nachzugehen, allerdings sei sie nach der Arbeit am Mittag regelmässig komplett erschöpft und kraftlos und mehrmals pro Woche auf - 16 - Unterstützung bei der Kinderbetreuung und im Haushalt angewiesen gewesen (KB 11).