In dieser Zeit sei auch die Medikamenten-Compliance der Klägerin schlecht gewesen, zumal auch schwerwiegende Nebenwirkungen (Haarausfall) auf ein Psychopharmakon (Orbital) aufgetreten seien. In dieser Zeit sei die Klägerin nur mit chinesischer Medizin und Kräutern behandelt worden (KB 10 S. 2).