die Klägerin sei in einem leicht verbesserten Zustand gewesen, doch die Bewältigung des 50%-Pensums habe sie an ihr körperliches Limit gebracht und an ihren psychischen Kräften gezehrt. Aufgrund der ausgesprochenen Müdigkeit und Erschöpfung sowie der "Denkverarmung" seien psychotherapeutische Sitzungen in dieser Zeit nicht zielführend gewesen; der Fokus der Therapie sei in diesen Jahren mehr auf eine psychosomatische, ganzheitliche Ebene gelegt worden. In dieser Zeit sei auch die Medikamenten-Compliance der Klägerin schlecht gewesen, zumal auch schwerwiegende Nebenwirkungen (Haarausfall) auf ein Psychopharmakon (Orbital) aufgetreten seien.