Vor diesem Hintergrund sei die von ihr – Dr. med. H._____ – angeblich am 23. Juli 2019 gegenüber einer Ärztin der E._____ gemachte Aussage, wonach die Krankheit der Klägerin seit dem letzten stationären Aufenthalt im Jahr 2012 remittiert habe, nicht zutreffend. Tatsächlich habe sie von einer Verbesserung, einer Symptomreduktion, nicht aber von einer vollständigen Heilung gesprochen (KB 10 S. 1). In den Jahren 2016 bis Anfang 2019 hätten regelmässige Therapiesitzungen stattgefunden; die Klägerin sei in einem leicht verbesserten Zustand gewesen, doch die Bewältigung des 50%-Pensums habe sie an ihr körperliches Limit gebracht und an ihren psychischen Kräften gezehrt.