4.12. In ihrem Bericht vom 26. November 2019 hielt Dr. med. H._____ fest, die Klägerin habe drei Jahre im Sekretariat eines Begutachtungsinstituts in Teilzeit (50 %) gearbeitet. Aufgrund einer zu geringen Auftragslage sei der Klägerin Ende Februar 2019 gekündigt worden. Daraufhin sei diese dekompensiert und habe bei bekannter bipolarer Psychose ein manisches Zustandsbild entwickelt. Die Frage der IV-Stelle, wann welche Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt worden seien, beantwortete Dr. med. H._____ mit "Bipolare Psychose mit mehrfachen manischen und depressiven Phasen seit über zehn Jahren" (iv-act. 124 S. 3).