4.10. Am 4. September 2019 meldete sich die Klägerin bei der IV-Stelle Basel- Landschaft erneut zum Bezug von IV-Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) an (iv-act. 104). 4.11. RAD-Ärztin med. pract. O._____ führte in ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2019 aus, der Gesundheitszustand der Klägerin habe sich, nachdem diese ab Januar 2016 wieder einer beruflichen Tätigkeit im Pensum von 50 % nachgegangen sei, seit wahrscheinlich März 2019 nach einer psychosozialen Belastungssituation relevant verändert bzw. verschlechtert. Es bestehe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (iv-act. 112).