4.5. Dr. med. K._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD) beider Basel, nahm am 14. Oktober 2014 zum Gutachten der Kliniken G._____ vom 23. Juli 2014 sowie den Antworten der Gutachter auf die Rückfragen Stellung und führte aus, die Rückfragen seien plausibel beantwortet worden (iv-act. 78 S. 3). Es könne somit eine auf 35 % reduzierte Arbeitsfähigkeit seit Januar 2014 angenommen werden, sowohl für die bisherige als auch für eine behinderungsangepasste Tätigkeit. Im Zeitraum von März 2012 bis Dezember 2013 habe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vorgelegen (iv-act. 78 S. 3).