Beantwortung der von der IV-Stelle gestellten Rückfragen führten die psychiatrischen Gutachter in ihrem Schreiben vom 24. September 2014 aus, für die Haushaltstätigkeiten bestünden keine relevanten Einschränkungen. Eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit auf 50 % sei im weiteren Verlauf theoretisch möglich, innert eines Zeitraums von einem halben Jahr erscheine dies noch unrealistisch, nach ca. einem Jahr jedoch nicht als ausgeschlossen (iv-act. 75).