4.3. Im von der IV-Stelle Basel-Landschaft eingeholten Gutachten der Kliniken G._____ vom 23. Juli 2014 diagnostizierten die Gutachter Prof. Dr. med. I._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, und Dr. med. J._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, eine bipolare affektive Störung, gegenwärtig remittiert (ICD-10 F31.7), sowie aktenanamnestisch eine akzentuierte Persönlichkeit mit histrionischen, abhängigen und ängstlich-unsicheren Zügen (ICD-10 Z73.1) (iv-act. 67 S. 17). Sie hielten fest, die affektive Störung zeige sich weitgehend remittiert.