" 1. Die Eventualklage gegen die Beklagte 2 sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" 2.3. Die Beklagte 1 stellte mit Klageantwort vom 6. Mai 2023 folgende Anträge: " 1. Die Klage vom 13. Februar 2023 gegenüber der Beklagten 1 sei vollumfänglich abzuweisen; 2. es seien die IV-Akten beizuziehen; 3. unter Kostenfolgen zu Lasten der Klägerin." 2.4. Mit Replik vom 25. Mai 2023 hielt die Klägerin an ihren Rechtsbegehren fest. 2.5. Die Beklagte 1 stellte mit Duplik vom 5. Juni 2023 folgende Anträge: