Klägerin resultierenden Arbeitsunfähigkeit sei aufgrund einer von 2016 bis 2019 bestandenen Phase einer 80 % übersteigenden Arbeitsfähigkeit unterbrochen worden. 2. 2.1. Die Klägerin erhob am 13. Februar 2023 beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage gegen die Beklagte 1 und die Beklagte 2 und stellte folgende Rechtsbegehren: