Der Kläger verweist pauschal auf diverse Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen (KB 14) und auf Berichte der Dres. med. D._____, E._____ und F._____, aus denen sich "Schmerzen im Bereich der LWS" ergäben bzw. dass die Tätigkeit vor Ort auf Baustellen nur unter Schmerzen und/oder Schmerzmitteln durchgeführt werden könne (Klage S. 5 Rz. 4). Auch im Rahmen der Duplik verwies er wiederum pauschal auf diverse Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen (Duplik S. 5) und auf verschiedene Therapien und eine medikamentöse Behandlung (Duplik S. 5), ohne sich aber vertieft zum Inhalt -9-