_ habe am 16. Juni 2023 ein neues MRT verschrieben. Bei der Untersuchung am 29. Juni 2023 sei zusätzlich zum Bandscheibenvorfall eine Entzündung am fünften Lendenwirbelknochen diagnostiziert worden (Klage S. 6). Auch in der Replik beschränkte sich der Kläger im Wesentlichen auf die Wiederholung der in der Klage genannten Diagnosen (Replik S. 4) sowie auf seine Ausführungen in der Klage zum Verlauf der ärztlichen Behandlung (Replik S. 7). Darüber hinaus verweist er auf seine ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die er in der Klage als Sammelbeilage (KB 14) und in der Replik als Einzelbeilagen (KB 25; 26;