seiner Tätigkeit als Projektleiter darstellten, da diese Tätigkeit vor Ort (auf der Baustelle) rein körperlicher Natur sei, welche somit nur unter Schmerzen und/oder Schmerzmitteln durchgeführt werden könne (Klage S. 5). Ferner könnten die langen, über sieben Stunden lang andauernden Autofahrten, die der Kläger aufgrund seines Wohnsitzes in R._____, Österreich, absolvieren müsse, nur mit mehreren Pausen und der Einnahme von Schmerzmitteln bewältigt werden (Klage S. 5 f.). Dr. med. F._____ habe am 16. Juni 2023 ein neues MRT verschrieben.