1. Der 1970 geborene Kläger war vom 16. Mai 2009 bis zum 31. Dezember 2015 bei der C._____ AG angestellt. Seit 1. Januar 2011 war er bei der Beklagten berufsvorsorgeversichert. Mit Verfügungen vom 18. Oktober 2012 wurde ihm eine vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 befristete Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen. Mit Verfügung vom 27. März 2019 sprach die IV-Stelle des Kantons Aargau dem Kläger sodann rückwirkend ab dem 1. Juni 2017 eine ganze Rente zu. Am 9. September 2021 teilte die Beklagte dem Kläger mit, er habe ihr gegenüber keinen Anspruch auf Invalidenleistungen aus beruflicher Vorsorge. Mit Schreiben vom 18. März 2022 hielt die Beklagte