Liegt in allen kontrollierten Jahren keine nennenswerte (vorwerfbare) Fahrlässigkeit vor, werden die Kontrollkosten gemäss Ziff. 5.2.2 überwälzt, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: • Die Abweichung der tatsächlichen zur gemeldeten Lohnsumme” ist in einem Jahr > CHF 20'000 sowie > 5% der tatsächlichen Lohnsumme: und • Die Abweichung der tatsächlichen zur gemeldeten Lohnsumme’ ist im Durchschnitt aller Jahre > CHF 10'000 sowie > 2.5% der tatsächlichen Lohnsumme."