zuletzt besucht am: 17. März 2025) 5 % zwischen Januar 2013 und Juni 2016, 7 % zwischen Juli 2016 und März 2019, 7.5 % von April bis Dezember 2019 sowie 7.75 % für das Jahr 2020 (vgl. dazu zusammenfassend die zutreffenden Ausführungen in Klage Rz. 35-37) auf den AHV-pflichtigen Lohn bis zum UVG-Maximum (Art. 8 Abs. 4 AVE GAV FAR). 4.3.2. Ausgehend von den vorstehenden Lohnsummen (vgl. E. 4.2.), der prozentualen Beitragshöhe (vgl. E. 4.3.1.) und den von der Beklagten selbst gemeldeten Lohnsummen an die Klägerin (KB 17; 36) ergeben sich folgende Beitragsforderungen: