2. 2.1. Der SBV, die Gewerkschaft Bau & Industrie GBI (heute: Unia) sowie die Gewerkschaft SYNA schlossen am 12. November 2002 den GAV FAR ab. Durch den Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe vom 5. Juni 2003 (BBl 2003 4039 ff.) wurde der GAV FAR teilweise allgemeinverbindlich erklärt. Weiter wurde im AVE GAV FAR der räumliche, betriebliche und persönliche Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Teile des GAV FAR definiert.