3.5. Ausgehend von einer Versicherungspflicht bei der Beklagten ab dem 1. Mai 2017 ergeben sich gemäss Schreiben der Beigeladenen vom 24. Mai 2024 für das Jahr 2017 Beiträge von Fr. 619.25, bestehend aus Sparbeiträgen in der Höhe von Fr. 476.35; Risikobeiträgen von Fr. 115.70 und Verwaltungskosten von Fr. 27.20, und für das Jahr 2018 Beiträge von Fr. 2'744.90, bestehend aus Sparbeiträgen in der Höhe von Fr. 2'268.50; Risikobeiträgen in der Höhe von Fr. 385.65 und Verwaltungskosten von Fr. 90.75. Aufgrund der verspäteten Abrechnung seien gemäss Schreiben -7-