3.3. Die Beklagte begründet die Befristung der Arbeitsverträge damit, dass der Kläger gesagt habe, er wolle möglichst bald wieder in die Türkei zurückkehren. Der Kläger bestreitet, dass eine Befristung der Arbeitsverträge deshalb erfolgt sei, weil er nicht gewusst habe, wie lange er in der Schweiz bleibe. Vielmehr habe er jedes Mal auf eine Lohnerhöhung gehofft und darauf, dass er bei der Beklagten bleiben könne.