3. 3.1. Aus den vom Kläger eingereichten Lohnausweisen sowie dem Auszug aus dem individuellen Konto ergibt sich, dass dieser während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten vom 1. Mai bis 31. Dezember 2017 ein Bruttoeinkommen von Fr. 34'883.00 und vom 1. April bis 31. Dezember 2018 ein solches von Fr. 54'921.60 erzielt hat (vgl. Auszug aus dem individuellen Konto des Klägers vom 2. April 2024; Lohnausweise 2017 und -5-