2.4. Mit Schreiben vom 22. März 2024 ersuchte das Versicherungsgericht die SVA Aargau um einen Auszug aus dem individuellen Konto des Klägers. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. März 2024 wurde der Kläger ersucht, sein Bruttoeinkommen bei der Beklagten zu beziffern und entsprechende Belege einzureichen. 2.6. Mit Schreiben vom 2. April 2024 reichte die SVA Aargau den Auszug aus dem individuellen Konto des Klägers zu den Akten. 2.7. Mit Eingabe vom 26. April 2024 reichte der Kläger weitere Beilagen zu den Akten. -3-