4. 4.1. Die Klägerin fordert sodann von der Beklagten Fr. 1'250.00 gestützt auf Ziffer 3.2 des Kostenreglements "für die Rechtsöffnung inklusive materielle Klagebegehren" (Klage S. 8) nebst Zins zu 6 % darauf seit Klageeinreichung (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 1).