" 1. Es sei die Beklagte zur Zahlung von CHF 12'383.10 nebst Zins zu 6% seit 30. Dezember 2022 sowie von CHF 1'250.00 nebst Zins zu 6% seit Klageeinreichung sowie Betreibungskosten von CHF 135.70 zu verurteilen. 2. Es sei dementsprechend in der Höhe des Betrags von CHF 12'383.10 nebst Zins zu 6% seit 30. Dezember 2022 in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamts C._____ der Rechtsvorschlag zu beseitigen und die Rechtsöffnung zu gewähren. 3. Alles unter o/e Kostenfolge zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beklagten."