1. Die Beklagte war ab dem 1. Juli 2018 zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden der Klägerin angeschlossen. Aufgrund von Zahlungsausständen leitete diese gegen die Beklagte eine Betreibung über Fr. 12'383.10 nebst Zins zu 6 % ein (Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes C._____ vom 17. März 2023 in der Betreibung Nr. [...]). Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin erhob mit Eingabe vom 26. September 2023 Klage gegen die Beklagte und stellte folgende Rechtsbegehren: