Am 16. Dezember 2021 hielt RAD-Ärztin F._____ ergänzend fest, retrospektiv könne bei "sehr schwerwiegendem Krankheitsbild und offensichtlich guter Motivation" der Klägerin "auf den effektiven AUF-Verlauf" abgestellt werden, da andere Herleitungen nicht möglich erscheinen würden (IV-act. 16).