3.2. 3.2.1. In medizinischer Hinsicht ist den Akten zu entnehmen, dass die Klägerin an MS leidet, welche sich im Jahr 1991 erstmals manifestierte und im Jahr 1998 diagnostiziert wurde (vgl. den Arztbericht von Dr. med. D._____, Fachärztin für Neurologie, vom 27. Februar 2018 in KB 6). Gemäss Arztbericht der die Klägerin seit August 2005 behandelnden und sich damit auf echtzeitlich erhobene Befunde stützenden Dr. med. D._____ vom 31. August 2021 bestehe aus neurologischer und neuropsychologischer Sicht insgesamt "seit ca. 3 Jahren" eine Arbeitsunfähigkeit von 80 % für sämtliche Tätigkeiten.