__ AG tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten 1 beruflich vorsorgeversichert. Am 14. April 2021 meldete sie sich wegen Multipler Sklerose (MS) bei der IV-Stelle des Kantons Schwyz zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese sprach ihr mit Verfügung vom 13. Mai 2022 mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021 eine unbefristete ganze Invalidenrente zu. Die Beklagte 1 verneinte mit Schreiben vom 20. Mai 2022 sowie 11. September 2023 und die Beklagte 2 mit Schreiben vom 9. März 2023 eine Leistungspflicht. 2. 2.1. Die Klägerin erhob am 27. September 2023 Klage beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: