1. Die 1964 geborene Klägerin war in den Jahren 1989 bis 1990 sowie 1991 bis 1993 für die damalige B._____ AG tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten 2 beruflich vorsorgeversichert. Nach diversen weiteren Arbeitsverhältnissen bis zur Geburt des Sohnes im Jahr 2003 sowie nach der Aufnahme einer bis heute weitergeführten selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 1997 war sie zudem von November 2018 bis September 2019 für die C._____ AG tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten 1 beruflich vorsorgeversichert.