4A_281/2017 vom 22. Januar 2018 E. 5.). Ein Verweis auf einen ärztlichen Bericht in einer Rechtsschrift bewirkt für sich allein somit grundsätzlich nicht, dass die Ausführungen im Gutachten oder Bericht als (substanziierte) Parteibehauptungen gelten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_216/2017 vom 30. Oktober 2017 E. 4.4.). Über die behauptete Arbeitsunfähigkeit kann folglich kein Beweis abgenommen werden, weshalb die Klage wegen fehlender Substantiierung abzuweisen ist.