In der Folge seien der Beklagten für Zeitspannen bis zum 10. Juli 2022 Arbeitsunfähigkeitszeugnisse für Arbeitsunfähigkeiten in wechselnder Höhe zugestellt worden (Klage, Ziff. 12). Im Dezember 2022 seien zwei ausführliche Berichte eingereicht worden, in denen die behandelnde Ärztin "ausführlich den Verlauf der Krankheit beim Kläger" begründet habe (Klage, Ziff. 13).