C1 Leistungen, 3. Bescheinigung (KB 3/15): "Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt bescheinigt werden. Falls sie die Dauer von 3 Tagen nicht übersteigt, kann sie vom Arbeitgeber selbst bestätigt werden." 4.4. Ein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien wird weder dargetan, noch ist ein solcher ersichtlich. Folglich hat die Auslegung nach dem Vertrauensprinzip zu erfolgen. Art. A1 AVB sieht in grundsätzlicher Hinsicht eine Deckung für Lohnausfall infolge Arbeitsunfähigkeit vor. Beim zweiten Teilsatz wird die -6-