1. Der Kläger ist Geschäftsführer der C._____ AG, welche mit der Beklagten eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Nach Ablauf der Wartefrist richtete die Beklagte dem Kläger Taggelder vom 2. Februar bis zum 31. März 2022 aus. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. September 2023 erhob der Kläger am Versicherungsgericht Klage und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger CHF 42'349.45, nebst Zins zu 5 % seit 1. April 2022 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten." 2.2. Die Beklagte beantragte mit Klageantwort vom 26. Oktober 2023 die Klageabweisung.