Es könne auf die vorliegenden Beurteilungen von Dr. med. I._____ grosso modo abgestellt werden. In der angestammten Tätigkeit bestehe im Langzeitverlauf eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. In einer angepassten Tätigkeit erscheine eine Arbeitsfähigkeit von 60 % realistisch. Bezüglich des Belastungs- und Ressourcenprofils sei auf die Beurteilung des behandelnden Psychiaters zu verweisen. Ob die Tätigkeit als Naturheilpraktikerin bei eingeschränkten sozial-kommunikati- ven Kompetenzen eine optimal angepasste Tätigkeit darstelle, müsse seitens des RAD allerdings etwas bezweifelt werden (IV-act. 115 S. 3).