3.19. RAD-Arzt med. pract. J._____ hielt in seiner Stellungnahme vom 30. Mai 2020 fest, seitens des behandelnden Psychiaters sei nachvollziehbar eine Autismusspektrumsstörung mit entsprechenden interaktionellen Schwierigkeiten im zwischenmenschlichen Bereich dargelegt worden. Seitens des behandelnden Psychiaters sei eine Arbeitsunfähigkeit zwischen 30 und 50 % attestiert worden. Diese Beurteilungen könnten im Wesentlichen nachvollzogen werden. Nach initial etwas optimistischerer Einschätzung - 13 -