3.18. Im Verlaufsbericht vom 2. April 2020 hielt Dr. med. I._____ fest, dass der Gesundheitszustand der Klägerin unverändert sei. Die bisherige Tätigkeit sei in einem Pensum von 50 % noch zumutbar, wobei nur Tätigkeiten mit geringer sozial-kommunikativer Kompetenz, klaren und transparenten Strukturen, ohne Grossraumbüro, ohne Projektleitung möglich seien, wobei eine Fachführung eventuell möglich sei, jedoch keine Managementfunktionen (IV-act. 105 S. 5).