Die Klägerin habe begonnen, sich intensiv mit dem Thema Autismus zu beschäftigen, und sie habe viele, bisher unverstandene Seiten ihrer Persönlichkeit mit dieser Diagnose in Verbindung bringen können. Seitdem habe sich die Klägerin zwar einerseits stabilisieren können, andererseits bestünden die mit der Störung verbundenen Einschränkungen natürlicherweise weiterhin und weitgehend störungsfreie Intervalle würden sich mit Phasen, in denen stärkere Angst- und Panikreaktionen aufträten und in denen die Frequenz an psychotherapeutischen Sitzungen erhöht werden müsse, abwechseln. Die vollständige berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt erscheine unwahrscheinlich (IV-act.